Kinderbetreuungskostenzuschuss für Studierende mit Kind - Deckelung aufgehoben!
Die WWU Münster bietet allen Studierenden mit Kindern einen Kinderbetreuungskostenzuschuss an, um Betreuungsengpässe in Schließ- und Randzeiten abzudecken. Die Wahl der Betreuungskraft ist dabei frei und wird von den Eltern vorgenommen. Das Büro für Gleichstellung kann bei der Suche nach einer Betreuungsperson unterstützen (Babysitter*innen-Plattform). Der ersten Antragstellung sollte eine Beratung durch das Büro für Gleichstellung vorausgehen.
Mehr Infos zu Höhe, Voraussetzungen etc. gibt es hier.
Internationales Frühstück
Der VAMV bietet wieder regelmäßig sein Internationales Frühstück für alleinerziehende Mütter an! Mehr Infos unter Termine.
Energie-Entlastungspaket: Diesmal vollen Familienzuschuss für Alleinerziehende!
Die Bundesregierung hat auf Grund steigender Energiekosten ein Entlastungspaket verabschiedet. U.a. enthält dieses ein Familienzuschuss in Höhe von 100 Euro, der mit dem Kindergeld ausgezahlt werden soll, eine Energiepreispauschale von 300 Euro für Erwerbstätige und Selbstständige sowie eine Verdopplung der Einmalzahlung von 100 Euro an Empfänger*innen von Sozialleistungen. Der VAMV Bundesverband begrüßt diese Maßnahmen, allerdings muss diesmal der volle Familienzuschuss im Haushalt der Alleinerziehenden ankommen, wo die Mehrbelastung entsteht. Hier geht es zur Pressemitteilung unseres Bundesverbandes vom 28.3.2022.
Umsetzung der Kindergrundsicherung: Wir brauchen einen echten Systemwechsel!
Berlin, 16.03.2022. Die Ampelkoalition hat sich im Koalitionsvertrag auf die Einführung einer Kindergrundsicherung verständigt. Dieses Vorhaben begrüßt das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG ausdrücklich, stellt jedoch in seiner heute veröffentlichten Stellungnahme klare Anforderungen zur Ausgestaltung. Die Kindergrundsicherung ist eine grundlegende Reform, die Umsetzung muss sich an den großen Zielen Bekämpfung der Kinderarmut und Stärkung von Familien messen lassen. Eine Beteiligung aller relevanter Akteure am Vorbereitungs- und Umsetzungsprozess muss gewährleistet sein.
Hier geht es zur Pressemitteilung unseres Bundesverbandes und hier zur kompletten Stellungnahme des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG.
Mitmachen: Aufruf „Ausweitung Minijobs stoppen“
Berlin, 23.02.2022. Unser Bundesverband VAMV unterstützt als Erstunterzeichnerin einen Aufruf von ver.di gegen die Ausweitung und Verfestigung der Minijobs.
Der Aufruf richtet sich an Abgeordnete aller demokratischer Parteien und fordert sie auf, dieses Vorhaben der Regierungskoalition zu stoppen!
Für Alleinerziehende können Minijobs zum Bumerang werden, wenn der „günstige“ Minijob nach der Trennung eben nicht existenzsichernd ist und sie keine Stelle finden, von der sie sich und ihre Kinder ernähren können.Unterstützen kann jede*r den Aufruf durch Unterzeichnen unter: https://www.verdi.de/themen/arbeit/++co++710ce828-5da8-11ec-be48-001a4a160129
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die Düsseldorfer Tabelle legt fest, wie viel Unterhalt dem Kind in Abhängigkeit vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen zusteht.
- Der angemessene Unterhalt für ein unterhaltsberechtigtes Kind mit eigenem Haushalt (z.B. Studierende) beträgt i. d. Regel 735 € monatlich.
- Bei volljährigen Kindern, die noch im Haushalt der Eltern/eines Elternteils wohnen, bemisst sich der Unterhalt nach der 4. Altersstufe der Tabelle.
- Der barunterhaltspflichtige Elternteil zieht von den o.g. Beträgen das anteilige Kindergeld ab; bei Minderjährigen zur Hälfte, bei Volljährigen den ganzen Betrag.
Weiterführende Informationen – z.B. die Beträge für das 1. und 2. sowie das 3. Kind – finden Sie auf den Seiten des AK Alleinerziehende oder direkt beim OLG Düsseldorf.
Homeschooling: Zuschuss für digitale Endgeräte
Aufgrund einer neuen Weisungslage der Bundesagentur für Arbeit zu Mehrbedarfen für digitale Endgeräte für den Schulunterricht gibt es jetzt rückwirkend zum 1. Januar 2021 die Möglichkeit, Kosten für digitale Endgeräte durch die Jobcenter zu bezuschussen, wenn diese für das Homeschooling benötigt, aber nicht von den Schulen bereitgestellt werden.
Grundsätzlich berechtigt sind alle Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Berechtigt sind zudem Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten. Die Leistungsberechtigten müssen beim Jobcenter dazu einen entsprechenden Mehrbedarf anzuzeigen und die dringende Notwendigkeit deutlich machen, etwa mit Verweis auf die Dringlichkeit der PC-Ausstattung für die Teilnahme am Homeschooling und das Fehlen einer anderweitigen Kostenerstattung.
Die Höhe des Zuschusses ist im Einzelfall (soweit vorhanden) auf der Grundlage der schulischen Vorgaben zu ermitteln und sollte im Regelfall den Gesamtbetrag von 350,00 EUR je Schülerin oder Schüler für alle benötigten Endgeräte (z. B. Tablet/PC jeweils mit Zubehör) nicht übersteigen.
Die Regelung greift zum 1. Januar 2021, so dass entsprechende Kosten auch rückwirkend geltend gemacht werden können. Der Verein Tacheles e.V. hat dazu umfangreiche Infos und auch Musterschreiben: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2739/
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Kindesunterhalt: VAMV fordert Solidarität nach Trennung!
Das Unterhaltsrecht für Kinder soll reformiert werden. Das wird insbesondere die unterhaltsrechtlichen Folgen für eine Betreuung im paritätischen Wechselmodell und bei erweitertem Umgang betreffen. Der Gesetzgeber muss hierfür faire Unterhaltsregelungen normieren, die weder den ökonomisch schwächeren Elternteil noch das Kind benachteiligen und gewährleisten, dass die Existenz des Kindes in beiden Haushalten gesichert ist. Unter Beachtung der Lebensverlaufsperspektive muss dabei die Gestaltung des Familienlebens vor der Trennung in die unterhaltsrechtlichen Folgen einfließen. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter hat deshalb Eckpunkte für eine Reform des Kindesunterhaltsrechts entwickelt. Im Vordergrund steht dabei die Einführung eines Grundsatzes familiärer Solidarität nach Trennung.
Mehr Infos, die Forderungen im Überblick sowie ein Positionspapier finden Sie beim VAMV Bundesverband.
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